Bestattungshaus Marcel Hofmann &Ludwig GbR

Im Trauerfall

Welche Maßnahmen sind bei einem Trauerfall zu ergreifen?

Bei einem Trauerfall in der Wohnung müssen Sie zuerst den Hausarzt oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Der Personalausweis des Verstorbenen ist dafür bereitzuhalten. Zur Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit uns auf. Wir übernehmen alle weiterführenden Maßnahmen. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, bereits durch ein anderes Unternehmen erfolgt ist, haben Sie die freie Wahl des Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens für die Beisetzung. Vertrauen Sie in dieser Ausnahmesituation des Lebens auf unsere Erfahrung.

Sonnenuntergang
Welche Unterlagen werden bei einem Todesfall benötigt?

Ø Personalausweis oder Reisepass 
    (vom Verstorbenen und vom Auftraggeber)
Ø Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Ø Sterbeurkunde vom Ehepartner 
    (wenn bereits Verstorben)
Ø Chipkarte der Krankenkasse
Ø Rentennummer/n 
    ( Altersrente, Witwenrente, ggf. Kriegsopferrente o.ä.)
Ø Geburtsurkunde (nur wenn ledig )
Ø Scheidungsurteil (falls geschieden)
Ø Totenschein (wenn zu Hause verstorben, oder wenn
    vom Krankenhaus an Angehörige ausgehändigt)
Ø IBAN und BIC der Bank der/des Witwe/Witwers
   (zur Beantragung der Vorschusszahlung, bei getrennten Konten)

 

Benötigte Unterlagen im Todesfall

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang eines Trauerfalls kompetent zur Seite.